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Mein Selbsttest ist Positiv - benötige ich einen PCR-Test?

Ja - ein positiver Selbsttest, den Sie zuhause gemacht haben, muss per PCR bestätigt werden. Melden Sie sich zum kostenfreien PCR-Test bei uns an und bringen Sie den positiven Test mit. Kommen Sie nicht ohne Termin und tragen Sie eine FFP2-Maske.


Mein Schnelltest im Testzentrum/Apotheke ist positiv. Benötige ich einen PCR-Test?

nein - das RKI hält bei der jetzigen Inzidenz die PCR-Bestätigung nicht für nötig, außer Sie benötigen einen Genesenen Nachweis. 


Kann ich ohne Termin zum Antigenschnelltest kommen?

ja - Sie können ohne Anmeldung zum Antigenschnelltest kommen und füllen eine Anmeldung aus oder scannen den QR-Code für den Soforttermin. Sie erhalten dann das Ergebnis nach 10 Minuten auf dem amtlichen Formular (händische Anmeldung) oder per mail (QR-Code Soforttermin). Allerdings ist die Übertragung des Testergebnisses auf die Corona-Warn-App nur möglich, wenn sie eine Online-Anmeldung machen.


Kann ich ohne Termin zum PCR-Test kommen?

nein - das ist nur in Ausnahmen nach 16 Uhr möglich und muss mit Dr.Sailer abgestimmt werden.


Wann kann ich mich frühestens freitesten?

Sie können sich frühestens nach Ablauf von 5 Tagen freitesten, sofern Sie 48 Stunden zuvor ohne Symptome waren.


Muss ich mich beim Gesundheitsamt melden, wenn ich positiv bin?

Nein - wir übernehmen die Meldung - Das Gesundheitsamt meldet sich bei Ihnen nicht.


Reicht das positive Schnelltestergebnis der Apotheke zur Vorlage beim Arbeitgeber?

Ja -  das reicht vollkommen aus


Wie lange sind die Ergebnisse gültig?

negativer Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden - negativer PCR-Test maximal 48 Stunden.


Wann bin ich anspruchsberechtigt für einen kostenfreien Test?

Lesen Sie hierzu die Ausführungen der Bundesregierung. Hier klicken


Welche Kosten entstehen, wenn ich anspruchsberechtigt zur Testung nach TestV bin?

keine - wird übernehmen alle Zuzahlungen für Sie. Wenn Sie nicht anspruchsberechtigt sind, dann kostet der Antigenschnelltest 10,- Euro, der PCR/NAT-Schnelltest 65,- Euro.


Ich bin Kontaktperson - bin ich anspruchsberechtigt für einen kostenfreien Test?

Ja und nein - ja, wenn Sie im selben Haushalt wie eine aktuell positiv getestete Person leben (§4a Abs1 Nr. 10 TestV) oder wenn Sie von als Kontaktperson von Dritten (z.B. Gesundheitsamt, Arzt, Schule, Kiga, Pflegeheim, Reha §2 TestV) festgestellt wurden. Ja, wenn Sie eine rote Corona-Warn-App haben. In allen anderen Fällen müssen Sie den Test selbst bezahlen.


Ich habe einen Termin beim Arzt - bin ich dann anspruchsberechtigt für einen kostenfreien Test?

Ja und nein - ja, wenn die Behandlung in einer Klinik oder sonstigen stationären Einrichtung erfolgt - nein, wenn die Behandlung bei einem niedergelassenen Arzt oder Zahnarzt erfolgt. In diesem Fall ist der Test in der Praxis zu machen oder muss bei uns bezahlt werden.


Wie weise ich meinen Testanspruch nach? - Benötige ich immer eine Bestätigung vom Heim oder der Klinik?

Nein - Sie weisen Ihre Anspruchsberechtigung durch eine Selbsterklärung nach, die Sie bei uns unterschreiben. Der Gesetzgeber geht von der Ehrlichkeit der Bevölkerung aus. Wir befragen Sie vor dem Test. Wenn Sie sich freitesten wollen, bringen Sie den positiven Testbericht mit und für einen PCR-Test bringen Sie den positiven Schnelltest mit. 


Wenn ich Begleitperson bei einer Krankenhausbehandlung bin, erhalte ich dann einen kostenfreien Test?

ja - da Sie in dem Fall Besucher einer Person sind, die in der Klinik behandelt wird oder aufgenommen werden soll (§4a Abs 1 Satz 5 TestV).








 


 

 


 

 


 

 

Dr. Sailers Römer-Apotheke

Pharmazierat Dr. Eckart Sailer

Königstrasse 35
78628 Rottweil 

 


e-Mail: info@sailers-apotheken.de

website: www.sailers-apotheken.de



 


 
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